Anwendungsbereich
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Größenbereich von 20 m² bis
140 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des
Mietspiegels:
- öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B.
Sozialwohnungen);
- Wohnraum, der ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird;
- Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch – maximal 6 Monate - vermietet
ist (z.B. Ferienwohnungen);
- Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen oder in sonstigen Heimen, bei
denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z. B. Betreuung und Verpflegung);
- ganz oder überwiegend möblierter Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst
bewohnten Wohnung ist.
Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der
Datenerhebung nicht erfasst wurde:
- vermietete Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
- möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;
- nicht abgeschlossene Wohnungen;
- Untermietverhältnisse;
- Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind;
- Wohnungen, für die mehr als ein Mietvertrag besteht.